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Sicherheitsprüfungen (SP)

 

Auf die Hauptuntersuchungen abgestimmter Zwischencheck. Konzentration auf Teile und Baugruppen, die besonders verschleißanfällig bzw. von herausragender Bedeutung für die Verkehrssicherheit sind (Fahrgestell / Fahrwerk / Verbindungs-einrichtungen; Lenkung; Reifen / Räder; Bremsen; Auspuffanlage). Genaue Beschreibung der einzelnen Prüfpositionen in der neuen SP-Richtlinie.

 

Sicherheitsprüfung: Welche Fahrzeuge – welche Fristen?

 

Mit den bisherigen Zwischen- und Bremsensonderuntersuchungen verglichen, bringt die Sicherheitsprüfung nicht nur abweichende Untersuchungsfristen, sondern auch eine Verschiebung der Tonnagegrenzen im Nutzfahrzeugbereich. Hier wird sie erst bei zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 Tonnen (Lkw, Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen) und über zehn Tonnen (Anhänger) gefordert. Was darunter liegt, muß in Zukunft nur noch die Haupt- und Abgas-Untersuchungspflichten erfüllen. Auch für Nutzfahrzeuge bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h wird die Sicherheitsprüfung nicht verlangt. Von dieser Befreiung abgesehen, gilt ab dem Datum der Erstzulassung:

 

Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 7,5 bis 12 Tonnen: Nach dem dritten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.

Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 12 Tonnen: Nach dem zweiten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.

Anhänger und angehängte Arbeitsmaschinen mit zulässigen Gesamtgewichten über 10 Tonnen: Nach dem zweiten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.

Bei der Personenbeförderung hat es schon bisher die kürzesten Untersuchungsfristen gegeben. So verhält es sich auch bei der Sicherheitsprüfung. Sie ist für alle Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen geboten, ob "ausgewachsener" Omnibus, Kleinbus oder Großraumlimousine. Vom Datum der Erstzulassung an gemessen, wird hier gefordert:

 

Nach dem ersten Jahr eine Sicherheitsprüfung in der Mitte zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen – und ebenso nach dem zweiten Jahr.

Nach dem dritten Jahr drei Sicherheitsprüfungen in Drei-Monats-Abständen zwischen den jährlichen Hauptuntersuchungen.